Umsetzung der EU-Regeln zum Führerscheinumtausch

Mit dem Beschluss der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15.02.2019 setzt sich der Bundesrat dafür ein, die zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch alter Führerscheine in EU-Plastikkarten bis 2033 in der Praxis effektiv umzusetzen.

Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, soll nach einem differenzierten Stufenplan der Umtausch gestaffelt werden.