Gremien

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten und den Vorstandsmitgliedern. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. In ihr sind die 18 Landesverbände entsprechend ihrer Mitgliederzahl vertreten. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere

  • Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes
  • Wahl von zwei Kassenprüfern
  • Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Geschäftsführenden Vorstandes
  • Genehmigung des Kassenberichtes und des Haushaltsplans
  • Festsetzung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr
  • Bestimmung des Tagungsortes der nächsten Mitgliederversammlung


Vorstand
Den Vorstand der Bundesvereinigung bilden die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und die amtierenden Vorsitzenden der Landesverbände. Der Vorstand tagt regelmäßig; üblicher Weise mindestens vier Mal im Jahr. In den Vorstandssitzungen werden die Leitlinien der Berufspolitik abgestimmt und zu bundesweit bedeutsamen Vorgaben einheitliche Positionen erarbeitet.


Geschäftsführender Vorstand
Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.

Zu den Aufgaben des Geschäftsführenden Vorstands gehört die Führung der Geschäftsstelle sowie die tägliche Arbeit der Bundesvereinigung.

Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes ist Jürgen Kopp, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Bayern. Sein erster Stellvertreter ist Kurt Bartels, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Nordrhein. Zweiter Stellvertreter ist Ralf Nicolai, 2. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg.

Die Arbeit ist in einem Geschäftsverteilungsplan aufgeteilt.